Was bedeutet Wahlarzt?

Was ist ein Wahlarzt?

Die Bezeichnung Wahlarzt leitet sich vom Recht des Patienten ab, sich seinen Arzt frei wählen zu können. Als Wahlärztin habe ich keinen Vertrag mit den Krankenkassen. Dies bedeutet, dass die ärztliche Leistung bei Ihrem Termin in der Ordination nicht direkt mit der Krankenkasse über die E-Card abgerechnet werden kann, sondern in Form einer Honorarnote direkt mit Ihnen verrechnet wird. 
Sie können die Rechnung anschließend bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

Was sind die Vorteile eines Wahlarztes?

Als Wahlarzt bin ich in der Lage sowohl das Leistungsspektrum der sozialen Krankenversicherung, als auch darüber hinausgehende Leistungen, die im Leistungskatalog der sozialen Krankenversicherungsträger nicht enthalten sind anzubieten. Ich biete Ihnen flexible Ordinationszeiten ohne die üblichen Wartezeiten an und kann mir ausreichend Zeit für Sie nehmen.

  • Persönliche Betreuung durch denselben Arzt
  • Mehr Zeit für das Arzt-Patienten Gespräch und eine genaue Untersuchung
  • Ausreichend Zeit und Ruhe, um auf Ihre Wünsche einzugehen
  • Umfassende Information über Diagnose und verschiedene BehandlungsmögIichkeiten
  • für alle Patienten zugänglich, ohne Überweisung
  • Kontinuität in der Betreuung durch enge Patienten/Arzt Bindung
  • Flexible Ordinationszeiten
  • kurze Wartezeiten in der Ordination

Brauche ich eine Zuweisung?

Eine Zuweisung durch einen anderen Arzt ist nicht notwendig.

Wie kann ich bezahlen?

Sie können in der Ordination bar oder mit Bankomatkarte bezahlen.

Bekomme ich etwas von meiner Krankenkasse zurückerstattet?

Sie erhalten eine detaillierte Honorarnote, auf der sämtliche Leistungen, entsprechend dem Katalog des Krankenkassensystems aufgelistet sind.
Die bezahlte Honorarnote können Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen, und bekommen für Leistungen, die auch den Kassenärzten bezahlt werden, in der Regel einen Teilbetrag zurückerstattet. Für Leistungen, die von Ihrer Krankenkasse nicht erstattet werden, werden keine Kosten übernommen.
Von den rückerstattungsfähigen Leistungen werden 80% des Kassentarifs abzüglich des gesetzlichen Selbstbehalts rückvergütet. (Wichtig: das entspricht nicht 80% des Honorars!) Sofern Sie über eine ambulante Zusatzversicherung/Privatversicherung verfügen, wird in der Regel je nach Versicherungsunternehmen der Differenzbetrag bzw. das Gesamthonorar ebenfalls erstattet.

Von der Einreichung ausgeschlossen sind nicht-medizinisch begründete ärztliche Leistungen wie z.B. Faltenbehandlung mit Botulinum-Toxin oder Hyaluronsäure-Filler bzw. diverse Arten von Peelings.

Wie vereinbare ich einen Termin?

Während der Ordinationszeiten können Sie Termine telefonisch vereinbaren oder Sie nutzen rund um die Uhr die Möglichkeit der Online Terminvereinbarung. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um rechtzeitige telefonische oder schriftliche Absage spätestens 24 h vor dem Termin. Wir bitten um Ihr Verständnis in anderen Fällen ein Ausfallhonorar in der Höhe bis zu 100% der Behandlungskosten in Rechnung stellen zu müssen.

Wie ist das mit Rezepten und Überweisungen?

Rezepte von Wahlärzten werden von den Apotheken im Regelfall wie Kassenrezepte behandelt. Das gleiche gilt für Überweisungen, Verordnungen und Zuweisungen zu den jeweiligen Instituten.

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